Künstlersozialversicherung

Künstlersozialversicherung
Künstlersozialversicherung,
 
die durch das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) vom 27. 7. 1981 geregelte Einbeziehung von selbstständigen Künstlern und Publizisten in die gesetzliche Renten- (Angestelltenversicherung) und die gesetzliche Krankenversicherung (seit 1. 1. 1983) sowie die gesetzliche Pflegeversicherung (seit 1. 1. 1995). Künstler oder Publizist ist (§ 2), wer nicht nur vorübergehend selbstständig erwerbstätig Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt oder wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist.
 
Die Finanzierung der Künstlersozialversicherung erfolgt zu 50 % aus dem Beitragsanteil der Versicherten und zu je 25 % durch die Künstlersozialabgabe und einen Zuschuss des Bundes. Die Künstlersozialabgabe ist eine Umlage, die von den Betreibern folgender Unternehmen zu entrichten ist: Verlage, Presseagenturen, Theater, Orchester, Museen, Theater- und Konzertdirektionen, Galerien, Werbung, Zirkusunternehmen, Rundfunkanstalten u. a. Sie errechnet sich als jährlich durch Rechts-VO festzulegender Prozentsatz (1983-88: einheitlich 5 %, seit 1989 getrennt nach den Bereichen: Wort, 1997 3,8 %; bildende Kunst, 1997 5,9 %; darstellende Kunst, 1997 5,1 %; Musik, 1997 2,6 %) aus der Gesamtheit aller Entgelte, die die genannten Unternehmen an selbstständige Künstler und Publizisten zahlen. Künstler zahlen die Hälfte des sich aus den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches ergebenden Beitrages in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung (§§ 15-16 a KSVG). Bemessungsgrundlage für die monatlichen Beitragszahlungen ist das vom Künstler geschätzte voraussichtliche Jahreseinkommen. Die Beiträge und Abgaben sind an die als Inkasso- und Zahlstelle fungierende Künstlersozialkasse (Sitz: Wilhelmshaven) zu entrichten. Das KSVG ist mit bestimmten Maßgaben am 1. 1. 1992 in den neuen Ländern in Kraft getreten.
 
 
Künstlersozialversicherungsgesetz, bearb. v. H. Finke u. a. (21992).

Universal-Lexikon. 2012.

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